Mit der Einführung des „BürgerBus“ gibt es seit dem 01.08.2017 in unserer Gemeinde, zusätzlich zu den Haltestellen der SBG 65 neue Haltestellen. Diese sind durch das Verkehrszeichen 224 (siehe Bild) der StVO gekennzeichnet.
Nach der StVO ist es nicht gestattet unmittelbar an der Haltestelle zu parken. Bei eingeschalteter Warnblinkanlage darf nur mit „Schrittgeschwindigkeit“ am Bus vorbeigefahren werden. Ferner ist den Bussen die Möglichkeit zur Abfahrt zu gewähren.
Wir bitten deshalb die Verkehrsteilnehmer dies zukünftig zu Beachten.
Text: Rudi Faulhaber Peter Geissendorfer Bilder: Helmut Nahrgang