„Bauliche, technische und soziale Aspekte

des  Wohnens“

 

Mit vierzig Jahren überlegen, wie man mit siebzig wohnen will? 

 

Kaum jemand macht sich in der Mitte des Lebens Gedanken darüber, wie sie oder er später einmal leben will.

Dennoch lohnt es sich, die Vorbereitungen auf das eigene Alter und die Wohnbedingungen möglichst früh zu treffen. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigt, hat ausreichend Zeit, die jetzige Wohnung den künftigen Bedürfnissen anzupassen oder sich neu zu orientieren.

 

           Barrierefrei leben und wohnen im Alter ?     

                                          

Mit einer barrierefreien oder zumindest barrierearmen Wohnung ist ein Zuhause ohne Hindernisse und Stolperfallen gemeint. Gerade Treppenstufen, Türschwellen und schmale Türen können im Alter zu Barrieren werden.

Aber sie sind nicht unüberwindbar.

 

Nach entsprechenden Umbauten können sich ältere Menschen sicher und ungehindert in ihren Wohnungen bewegen und den Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen. Eine bedarfsgerechte barrierefreie Wohnung erhöht nicht nur den Komfort, sondern trägt auch dazu bei, Verletzungen durch Stürze zu vermeiden. !!!

Auch soziale Kontakte lassen sich leichter pflegen: Eine Wohnung ohne Stufen und Schwellen ist nämlich nicht nur für die ständigen Bewohner komfortabler, sondern auch für Bekannte, die sie besuchen, ob im Rollstuhl oder mit Kinderwagen.

 

Worauf kommt es bei der Gestaltung einer altersgerechten Wohnung an ?

 

Weitgehend barrierefrei ist eine Wohnung vor allem dann,

* wenn sie ohne Stufen und Schwellen begehbar und auch bei Bewegungseinschränkungen ungehindert            zugänglich ist,

* wenn sie eine bodengleiche Dusche oder ein anderweitig sicheres und bedarfsgerechtes Bad hat,

* wenn die Türen eine Breite von mindestens 80 cm haben und die Bewegungsflächen im Bad, Flur und in der    Küche mindestens 120 cm x 120 cm betragen.  ( für die Nutzung mit Rollstuhl 150 cm x 150 cm )

* wenn sie eine gute technische Ausstattung und Beleuchtung hat,

* wenn sie über Haltegriffe, Sitz- und Aufstehhilfen verfügt, die bei eingeschränkter Beweglichkeit          Unterstützung leisten.

 

( Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend )

 

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