„ Größere bauliche Maßnahmen gezielt planen

 

Manchmal werden kleine Maßnahmen nicht ausreichen, damit ältere Menschen weiterhin selbstständig in Ihrer Wohnung leben können. Bauliche Veränderungen können notwendig werden, beispielsweise weil Stufen nicht mehr überwindet werden können, oder das Bad nicht mehr selbstständig genutzt werden kann. Ein leichter

und sicherer Zugang zum Haus kann zum Beispiel durch eine angebaute Rampe ermöglicht werden. Innerhalb der Wohnung verbessern mobile oder fest installierte Rampen die Bewegungsfreiheit und den Zugang in alle Räume. Wenn die baulichen Gegebenheiten es zulassen, kann ein Treppenlift eingebaut werden.

Durch Bodenerhöhungen oder den Anbau einer Zwischenstufe können hohe Schwellen zum Balkon überwunden werden.

 

Qualifizierte Wohnberatung

 

Für Wohnungsanpassungen ist fachliche Hilfe ratsam. Dies betrifft nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch den gezielten Einsatz von Hilfsmitteln, angefangen von Toilettensitzerhöhungen über Haltegriffe bis zum Badewannenlift. Da es immer auf die individuelle Umgebung ankommt, sollte stets vor Ort geprüft werden, was für die persönliche Situation sinnvoll, möglich und notwendig ist. Dies kann heute durch qualifizierte und ehrenamtlich tätige Wohnberater geschehen,

die über die Wohnberatungsstellen von Wohlfahrtsverbänden wie zum Beispiel VdK und DRK, oder über Pflegestützpunkte und Sozialstationen für eine unverbindliche Beratung angefragt werden können.

Hierbei erhalten Sie auf Wusch Unterstützung und Beratung durch den OrtsSeniorenRat.

 

Konkret: Eine Beraterin oder ein Berater besucht Sie in Ihrer Wohnung. Das hat den Vorteil, dass man sofort einen konkreten Eindruck erhält: In welchem Zustand ist die Wohnung, wie ist sie geschnitten und ausgestattet? Die Beratung wird dadurch individueller und zielgenauer. Wohnberaterinnen und Wohnberater wissen nicht nur über technische und bauliche Maßnahmen Bescheid, sondern bieten auch Hilfestellung zu Finanzierungsfragen an, helfen bei Anträgen an Kostenträger.

 

 

 (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend )

 

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